GROSSES BAUGRUNDSTÜCK (FÜR 1 FAM.-HAUS ODER 2 DOPPELHAUSHÄLFTEN) IN GUTER WOHNLAGE VON SULZBACH
Zum Verkauf steht ein bebaubares Grundstück in ruhiger Wohnlage von Sulzbach. Das Grundstück wird zurzeit als Wiese genutzt.
Das gesammte Grundstück besteht aus 3 Flurstücken:
1 x Bauland mit ca. 598 m² (direkt an der Straße)
1 x Wiese mit ca. 242 m²
1 x Wiese mit ca. 560 m²
- Grundstücksfront: ca. 27 Meter (Bauland mit ca. 598 m²)
- Grundstückstiefe: ca. 20 Meter (Bauland mit ca. 598 m²)
- bebaubar: Freistehendes 1 Familienhaus oder 2 Doppelhaushälften
Laut Verkäufer ist eine Bebauung gemäß § 34 Baugesetzbuch darstellbar:
§ 34 Baugesetzbuch ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplangebieten.
"Für viele bebaute Bereiche der Gemeinden existieren keine B-Pläne. Trotzdem ist es möglich, in diesen sogenannten "34er-Gebieten" (im Zusammenhang bebaute Gebiete) zu bauen. Eine Bebauung ist zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt. Das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist zwingend einzuholen. Geregelt ist diese Möglichkeit des Baurechts im § 34 BauGB. Daher auch der Name."
Zwecks verbindlicher Information über die Bebaubarkeit ist es erforderlich, sich mit dem Bauamt direkt in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen hierzu eine formelle schriftliche Bauvoranfrage bei den zuständigen Behörden.
Erschließungskosten (laut Stadtwerke Sulzbach):
Die anfallenden Anschlusskosten für Strom, Gas, Wasser belaufen sich auf ca. 7.000 € netto. Für Gas und Wasser ist noch ein Baukostenzuschuss zu zahlen, abhängig nach Größe des Hauses und des Grundstückes. Für Strom wird ein Baukostenzuschuss, ab einer benötigten Leistung von 30 kW, berechnet.
Diese Grundstücke befinden sich in der Straße "In der Hohl", am Stadtrand von 66280 Sulzbach (ca. 1,5 km zur Stadtmitte).
Entfernungen (mit dem PKW):
Sulzbach (Ravanusaplatz) ca. 800 m - ca. 3 Minuten
Immobilien Raue ca. 1,4 km - ca. 5 Minuten
Einkaufsmöglichkeiten (Lidl, DM, Edeka) ca. 1,6 km - ca. 6 Minuten
Schulen (Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) ca. 1,7 km - ca. 7 Minuten
Dudweiler (Dudoplatz) ca. 4,0 km - ca. 10 Minuten
Universität des Saarlandes ca. 7,8 km - ca. 11 Minuten
Neunkirchen (Saarpark-Center) ca. 12,6 km - ca. 18 Minuten
Flughafen Saarbrücken (Ensheim) ca. 16,6 km - ca. 19 Minuten
Saarbrücken (St. Johanner Markt) ca. 14,7 km - ca. 24 Minuten
Beurteilung bergbaulicher Einfluss auf die Bebaubarkeit des Grundstücks (Schreiben von dem Erdbaulaboratorium Saar aus 2021):
Das Bauland mit ca. 598 m² (direkt an der Straße) liegt im Einfluss von ehemaligem Kohleabbau, der unterhalb von 30 m Tiefe stattgefunden hat. Eine Überdeckung von 30 m ungestörter Karbonschichten gilt im Allgemeinen als ausreichend standsicher, wenngleich für die Errichtung eines Wohnhauses weiterhin gewisse Restrisiken bestehen, die b.BV. durch möglichst biegesteife Ausbildung der Gründung standsicherheitstechnisch zu beherrschen sind (klein gehalten werden können).
Haftungsfreistellungserklärung (Schreiben an die RAG aus 2020):
Die Verkäuferin verpflichtet sich unwiderruflich die RAG Aktiengesellschaft in Essen und deren Rechtsvorgänger von der
Haftung für Schäden an dem zu verkaufenden Grundstück, den aufstehenden Baulichkeiten und den Versorgung- und Entsorgungsanlagen aus vergangenem Kohleabbau freizustellen und keine Bergschadenersatzansprüche mehr gegen die RAG AG geltend zu machen, die aus vergangenem Abbau resultieren. Alle Schadenersatzansprüche hinsichtlich einer eventuellen
Schieflage, sonstiger Minderwert und Nachteile aus dem in der Vergangenheit geführten Kohleabbau, die zum Zeitpunkt der Löschung bestehen, sind ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch nach der Löschung des Bergschadenersatzverzichtes im Grundbuch.
Diese o. g. Verpflichtungen geht auf den Käufer über.